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   BPatG, 10.03.2015 - 21 W (pat) 16/11   

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https://dejure.org/2015,18955
BPatG, 10.03.2015 - 21 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2015,18955)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2015 - 21 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2015,18955)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2015 - 21 W (pat) 16/11 (https://dejure.org/2015,18955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Scherenarm zur Positionierung eines Leuchtenkopfes" aufgrund unzulässiger Erweiterungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 21 W (pat) 16/11
    Sie ist dabei auch nicht auf den Gegenstand der in der Anmeldung formulierten Patentansprüche festgelegt, sondern kann bei der Neuformulierung der Patentansprüche auch auf Merkmale eines Ausführungsbeispiels zurückgreifen, solange deren Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Antriebssteuervorrichtung für eine elektrische Last"

    Auszug aus BPatG, 10.03.2015 - 21 W (pat) 16/11
    Nach Überzeugung des Senats ist dem Fachmann mit diesen Angaben in den ursprünglichen Unterlagen die Erfindung in ihrer allgemeinsten Form kundgetan worden, so dass dem nicht-mittigen Anordnen mindestens eines der Mittelgelenke zwischen den jeweils angrenzenden Außengelenken eine entscheidende und damit erfindungswesentliche Rolle zukommt, dessen Weglassen zu einer unzulässigen Erweiterung führt (siehe auch BPatG München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 20 W (pat) 29/10, Rn. 43 f.).
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